Abgefahrene Reifen, Kratzer in der Karosserie oder Steinschlag auf der Windschutzscheibe? Manche Mietwägen sind in einem üblen Zustand. Ein genauer Check ist vor allem bei den besonders günstigen Angeboten gefordert. Außerdem wird leider immer wieder versucht den Mietwagen-Kunden Schäden in Rechnung zu stellen, die sie nicht verursacht haben.
1. Mietwagenannahme: Mietwagen gründlich checken und Protokoll anfordern
In den meisten Fällen haben Mietwagen-Mieter das Fahrzeug bei der Vertragsunterzeichnung noch nicht gesehen. Ein genauer Check vor dem Verlassen der Anmietstation wird daher unbedingt empfohlen. Abschließend sollten Mietwagen-Kunden ein Protokoll fordern, sofern es nicht angeboten wurde.
Für den Check am Wagen sollten sich Mietwagen-Kunden ausreichend Zeit lassen. Dabei sollte neben dem Lack und der Karosserie auch die Fahrsicherheit überprüft werden.

Und auch die Windschutzscheibe sollte einer genauen Inspektion unterzogen werden. Besonders Steinschläge sind heimtückisch, denn Glasschäden sind von der Vollkaskoversicherung meistens im Kleingedruckten ausgeschlossen. Wenn keine Glasversicherung abgeschlossen wurde und die Scheibe zu Bruch ginge, müssen Kunden den Schaden selbst tragen.
Schnell vergessen aber besonders wichtig ist auch die Kontrolle der Beleuchtung. MietwagenCheck empfiehlt unbedingt die Lichter und Blinker zu kontrollieren. Alleinreisende parken den Wagen am besten vor einer Wand und überprüfen so, ob die Lichter reflektiert werden.
Zusätzlich zu einem Protokoll rät [mietwagencheck] den Kunden, Fotos als Beweismaterial anzufertigen. Damit sind die Mietwagen-Kunden im Zweifel auf der sicheren Seite.
Checkliste möglicher Mängel am Mietwagen:
✓ Karosserie und Lack
✓ Reifenprofil
✓ Felgen
✓ Windschutzscheibe
✓ Blinker, Lichter
✓ Alarmleuchten
Protokoll anfordern nicht vergessen!

2. Mängel am Mietwagen: Ersatzfahrzeug einfordern
Ist die Fahrsicherheit gefährdet, sollten Mietwagen-Kunden unbedingt auf ein Ersatzfahrzeug bestehen. Wenn kein Ersatzfahrzeug in derselben Kategorie verfügbar ist, sollten Kunden auf eine höhere Kategorie ausweichen.
Entweder der Vermieter vor Ort bietet diesen Service aus Kulanz an oder Mietwagen-Kunden wenden sich an den zuständigen Vermittler (SunnyCars, TuiCars…) und beantragen eine Kulanzstornierung für das gebuchte Fahrzeug. Wenn sich der Preis des Ersatzfahrzeuges erheblich vom ursprünglichen Mietpreis unterscheidet, so kann auch hier eine Erstattung der Differenz, ebenfalls auf Kulanz, beantragt werden.
3. Mietwagenrückgabe: Zustand des Wagens dokumentieren lassen
Auch bei der Rückgabe sollten Mietwagen-Kunden unbedingt den Zustand des Wagens dokumentieren lassen. Im besten Falle fertigt man auch hier Fotos an.
Sind die Mängel am Mietwagen notiert worden, sollte ein Durchschlag des Protokolls verlangt werden. Damit sind die Kunden auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn leider kommt es hin und wieder vor, dass Kunden für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Sie nicht verursacht haben. Mit Hilfe von Fotos und eines Protokolls kann man sich jedoch sehr gut absichern.
TIPP von MietwagenCheck: Am besten auch die Tankanzeige fotografieren oder den Tankbeleg aufbewahren, denn auch ein halbvoller Tank kann im Nachhinein noch teuer abgerechnet werden.
